Leistungskatalog podologische Behandlungen auf Heilmittelverordnung - Rezept
es erfolgt eine medizinisch notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
Behandlung zulasten der GKV, wenn die Leistungsvoraussetzungen (insbes. eine
korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung) vorliegen.
Dies stellt eine Grundversorgung dar.
Auf die Zuzahlung gem. § 61 Satz 3 SGB V (10 % der Heilmittelkosten zzgl. 10,00 € pro
Verordnung) wird ausdrücklich hingewiesen.
Ist der Patient nicht gesetzlich krankenversichert oder werden bei Versicherten der
GKV-Leistungen vereinbart, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung gehören (außervertragliche Leistungen, wie individuelle
Gesundheitsleistungen), so werden die Kosten der
Behandlung zwischen den Parteien vor der Behandlung vereinbart.
Definition:
Podologische Komplexbehandlung: Soweit der Arzt sowohl die Hornhautabtragung als
auch die Nagelbearbeitung gleichzeitig verordnet, wird eine Komplexbehandlung
durchgeführt.
Nagelbearbeitung: Manuelle und/oder Maschinelle Nagelbearbeitung zur fachgerechten
Beseitigung abnormer Nagelbildungen durch spezifische Techniken, insbesondere wie
Schneiden, Schleifen und/ oder Fräsen.
Hornhautabtragung: Abtragen bzw. Ausdünnen krankhaft verdickter Hornhaut durch spezifische Techniken, insbesondere durch manuelle und/ oder maschinelle Bearbeitung der Haut unter Schonung der Keimschicht.
J
Leider müssen wir ab Januar 2024 aus Personalmangel
unsere Patientenzahlen reduzieren. Ich bitte um Verständnis
Tina Kutschera
Mönchenstr. 5 14913 Jüterbog
5 Öffnungszeiten
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